
Zu den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gehören Erträge, die im abzuschließenden Geschäftsjahr bereits als Einnahme gebucht worden sind, aber mit einem Teil oder auch ganz als Ertrag dem neuen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, wie z.B. im voraus erhaltene Miete oder Pacht . Ein passiver Rechnungsabg...
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Ertrag für Folgeperioden
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Position auf der Passivseite der Bilanz. - Zu unterscheiden: 1. Transitorische Passiva (= passive Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 II HGB); Geschäftsvorfälle, die vor dem Bilanzstichtag zu einer Einnahme geführt haben, aber Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen, z. B. Mieteinnahmen am Ende des alten Jahres für das neue Jahr (Kasse...
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